
Am 01.01.1959 wurden die `Richtlinien über die Organisation der Postämter` vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation erlassen. Bei Postämtern unterschied man zwischen dem Postamt mit Verwaltungsdienst und dem Postamt. Die kleineren Postämter, die Poststellen und Posthilfsstellen, unterstanden nun einem Postamt mit Verwaltungsdienst ...
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